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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Verteidgung gegen Blitzer und wie man sich erfolgreich wehrt.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Verteidigung gegen Blitzer-Verstoß, das ist heute unser Thema. Was kann ich konkret tun?
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube-Kanal, ich bin Henning Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin.
Immer wieder Thema Geschwindigkeitsverstoß, es wird täglich geblitzt auf deutschen Straßen. Wie ist das eigentlich, wenn ich mich dagegen wehren will?
Es gibt einige wichtige Eckpunkte, die vielen nicht bekannt sind, die aber eine große Bedeutung haben.
Nummer eins, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die eingreift, drohen Ihnen keine Kosten, dann können Sie das ganze ohne das Risiko angehen, ohne dass Sie am Ende auf irgendwelchen Kosten hängen bleiben.
Erkenntnis Nummer zwei, es kann sich nur für Sie die Situation verbessern, denn falls Ihr Verteidiger zu irgendeinem Zeitpunkt zu der Erkenntnis kommen sollte, dass der Vorwurf nicht angreifbar ist, kann jederzeit Einspruchsrücknahme erklärt werden.
Es bleibt dann bei dem Bußgeldbescheid. Viele wissen das nicht und denken bei Gericht passiert ganz was Schlimmes.
Erkenntnis Nummer drei, wenn es nicht um die Fahrereigenschaft geht, dann brauchen Sie persönlich auch gar nicht zum Termin beim Amtsgericht kommen, dann besteht nämlich die Möglichkeit Sie befreien zu lassen, das man die Fahrereigenschaft einräumen und dann den Befreiungsantrag stellt als Rechtsanwalt. Dem muss dann auch stattgegeben werden, sodass sie selber persönlich nicht erscheinen müssen. Umgekehrt formuliert, wenn Sie sagen, ich bestreite, das ich der Fahrer gewesen bin, dann sagt der Richter, dann wollen wir aber auch, dass er kommt, damit ich mit dem Foto vergleichen kann, wer denn am Steuer gesessen hat oder ob er am Steuer gesessen hat. Das steckt letztendlich dahinter.
Diese drei Punkte sollten Sie wissen und dann zunächst Mal über Ihren Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, nachdem die Einspruchsfrist bitteschön gewahrt wurde, die beträgt nämlich nur zwei Wochen und dann guckt Ihr Anwalt sich genau an, welches Messgerät wurde eigentlich verwendet und wo sind die Ansatzpunkte, um die Geschwindigkeitsmessung anzugreifen.
Beispielsweise ist kürzlich ein Gerät vom Markt genommen worden, wo sich herausgestellt hat, dass bis zu 16 kmh Falschmessungen erfolgten und zwar nicht nur im Einzelfall, da sind hunderte von Geräten dann tatsächlich zurückgezogen worden.
Es handelt sich um das Gerät Leivtec XV3, auch den Namen will ich hier nennen und da sind 10.000e Bußgeldverfahren eingestampft worden, bzw. die Messungen dürften nicht verwertet werden. Das ist ein Beispiel, wie man im Einzelfall an die Messungen durchaus rankommen kann. Es gibt auch ganz viele andere Ansatzpunkte, Fahreridentität, aber auch die Frage Strafmaß, ist ein Fahrverbot überhaupt angemessen oder stellt ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte dar und so weiter. Einzelheiten ergeben sich dann überwiegend daraus, welches Messgerät in Ihrem Fall verwendet worden ist.
Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie mir gerne, ansonsten können Sie kostenlos meinen Kanal abonnieren, durch Klick hier, übrigens ohne Werbung. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal, Tschüss.“
Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de
Kontakt:
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Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
Mehr Informationen zum Thema:
Gegen Blitzer wehren
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„Private Blitzer“: Freiheitsstrafe für Beteiligte
https://www.ra-hartmann.de/private-blitzer-freiheitsstrafe-fuer-beteiligte-dr.-hartmann-partner.html
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